Am 15. April 2014 hat die Schweiz ihren Beitritt erklärt zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Sie hat sich damit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Menschen mit einer Behinderung nicht diskriminiert werden und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Diese Verpflichtung gilt auch für den Kanton Zürich.
Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) hat im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes untersucht, wo im Kanton Zürich Handlungsbedarf für die Umsetzung der UNO-BRK besteht. Die Studie kam zum Schluss, das es noch einen erheblichen Nachholbedarf gibt und hat drei Forderungen aufgestellt. Diesen will die Zürcher Regierung nachkommen.
Als erstes soll im Kantonalen Sozialamt eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte eingerichtet werden. Ende Januar fällt an einer Tagung der Startschuss für die Erarbeitung eines Aktionsplanes, mit dem die Mängel in der Umsetzung der UNO-BRK behoben werden sollen. Verbessern will der Kanton auch den hindernisfreien Zugang zu den Informationen und Dienstleistungen der Kantonalen Verwaltung. Die Vorbereitungen dafür seien schon angelaufen, heisst es in der Mitteilung des Kantons.