Was die Stadtberner Wohn-Initiative will:
- Eigentümer von Liegenschaften werden bei Neueinzonungen oder Umzonungen verpflichtet, für mindestens einen Drittel der Wohnnutzung preisgünstigen Wohnraum zu erstellen und in Kostenmiete zu vermieten.
- Diese Verpflichtung soll mit einer Änderung der Bauordnung der Stadt Bern umgesetzt werden.
- Die Initiative wurde im Mai 2014 an der Urne mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Was die Gegner sagen:
Der Hauseigentümerverband Bern und Umgebung sowie verschiedene Private haben gegen die Umsetzung beim Kanton Beschwerde erhoben. Mit den neuen Vorschriften werde das Recht der Eigentümer und Eigentümerinnen verletzt, ihre Grundstücke nach eigenen Vorstellungen zu nutzen.
Der Entscheid des Kantons:
- Die zuständige Direktion (JGK) sieht in den neuen Bauvorschriften der Stadt Bern keine Verletzung der in der Bundesverfassung verankerten Eigentumsgarantie.
- Die Bauordnung der Stadt Bern sei eine genügende gesetzliche Grundlage für den Eingriff, heisst es in einer Mitteilung.
- Der Eingriff werde auch nicht als schwer im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung beurteilt.
- Die Einschränkungen seien verhältnismässig, den Eigentümern blieben genügend Möglichkeiten, ihr Eigentum wirtschaftlich zu nutzen.
Unterschiedliche Reaktionen
Der Entscheid der JGK kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Beim Hauseigentümerverband will man den Entscheid analysieren. Ein Weiterzug sei nicht ausgeschlossen, sagte Verbandssekretär Lukas Manuel Herren auf Anfrage.
Die SP der Stadt Bern reagierte erleichtert auf die Ablehnung der Beschwerde. «Dass das öffentliche Interesse an der Erstellung von erschwinglichem Wohnraum höher gewichtet wird, als die Profitmaximierung von privaten Haus- und Bodeneigentümern, hat über die Stadt Bern hinaus Signalwirkung», wird SP Co-Präsident Stefan Jordi in einer Mitteilung zitiert.
In Köniz wurde eine ähnliche Initiative ebenfalls angenommen. Einem allfälligen Weiterzug der Beschwerde sieht die SP Stadt Bern nach eigenen Angaben gelassen entgegen.