Operationen werden günstiger und besser. Dies ist das Fazit der Zürcher Gesundheitsdirektion nach der Einführung von Mindestfallzahlen für gewisse Operationen je Spital im Jahr 2012. Grund genug für den Kanton, nun einen bedeutenden Schritt weiterzugehen. In sechs Leistungsgruppen führt sie auch Mindestfallzahlen pro Arzt, pro Ärztin ein. Beispielsweise wenn es um das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks geht. Nach einer Einführungszeit von gut einem Jahr werden die Vorgaben nun umgesetzt.
Schwierigkeiten für Regionalspitäler
Der Kanton macht dies gegen den Willen der Zürcher Regionalspitäler. Mindestfallzahlen pro Arzt in der Grundversorgung gehen Rolf Gilgen zu weit. Die Gleichung: Je mehr, desto besser, gehe nicht auf, meint der Direktor des Spitals Bülach.
Nehmen Sie als Beispiel Herbert Von Karajan. Der trat nicht wahnsinnig viel auf, war deswegen aber kein schlechterer Dirigent.
Wenn die kleinen Spitäler immer mehr Leistungsaufträge verlören, gehe es letztlich um deren Existenz, so Rolf Gilgen.
Das Wohl des Patienten im Zentrum
Unterstützung erhält der Kanton vom Patientenschutz. Erika Ziltener, Leiterin der Patientenstelle Zürich, begrüsst die neuen Mindestfallzahlen. Sie hat zwar Verständnis für die Sorgen der Regionalspitäler, fügt dann aber an: «Am Schluss ist das Spital für den Patienten da und nicht der Patient für das Spital.»
Ich gehe nicht ins Spital, damit dieses weiter existieren kann. Ich gehe dorthin, wo ich die beste Qualität erwarten kann.
Die Mindestfallzahlen pro Arzt oder Ärztin in gewissen Bereichen, sie werden per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Nicht so in den zehn Zürcher Regionalspitälern, die sich gegen die neuen Vorgaben gewehrt haben. Ihre Beschwerde ist hängig und hat aufschiebende Wirkung.