- Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag strengere Regeln für Einbürgerungen beschlossen.
- Wer sich im Aargau einbürgern lassen will, soll während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Derzeit beträgt die Wartefrist drei Jahre.
- Das Volk wird in einer Abstimmung über die Verschärfung des Gesetzes entscheiden.
Die Bürgerlichen waren dafür, die Linken dagegen. Das Aargauer Kantonsparlament hiess am Dienstag eine Änderung des Bürgerrechts-Gesetzes mit 86 zu 50 Stimmen gut.
Der Streitpunkt: Wie lange sollen Sozialhilfebezüger warten, bevor sie ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen? Heute gilt im Aargau wie auf Bundesebene eine Wartefrist von drei Jahren.
Kompromissvorschlag scheitert
Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament sprach sich für eine Wartefrist von zehn Jahren aus. SVP, FDP und CVP führten ins Feld: Es gehe um eine Wertschätzung gegenüber dem Schweizer Bürgerrecht.
Die SP sprach von einer «unanständig langen Frist». Personen mit einem geringen Einkommen würden diskriminiert, und Armut dürfe nicht zum Delikt werden. Als Kompromiss wollten SP, Grüne und GLP eine Frist von fünf Jahren akzeptieren.
Auch Justizdirektor Urs Hofmann (SP) plädierte für eine Wartefrist von fünf Jahren. Wenn man schon eine Verschärfung wünsche, seien fünf Jahre noch praktikabel. Bei einer längeren Wartefrist müssten die Gemeinden sehr aufwändige Abklärungen vornehmen.
Die bürgerliche Mehrheit im Aargauer Kantonsparlament hat sich schliesslich durchgesetzt. Ob die Wartefrist für Sozialhilfebezüger wirklich auf zehn Jahre erhöht wird, entscheidet allerdings das Volk. Dies hat das Parlament auf Antrag von SP und Grünen beschlossen.