Der Bund gab dem Kanton Bern vor, zusätzliches Ackerland zu suchen. Und die Spezialisten des Kantons wurden fündig: 5000 Hektaren fanden sie im hügeligen Voralpengebiet. Aber: 1300 Hektaren werden von den betroffenen Gemeinden in Frage gestellt.
In der Gemeinde Rütschelen bei Langenthal zum Beispiel fanden Projektleiter Erich Linder und sein Team vom Amt für Gemeinden und Raumordnung 16 Hektaren zusätzliches Ackerland, also eine Fläche von gut 22 Fussballfelder.
Doch Rütschelen war damit nicht einverstanden und verlangte, dass der Kanton die Flächen überprüft. Der Boden sei qualitativ nicht gut genug, um beackert zu werden, sagt Gemeinderat Fritz Kurth, verantwortlich für das Ressort Bau und Planung.
Wir haben lehmigen Boden, die Flächen sind zum Teil sehr nass und haben wenig Sonne.
Laut Gemeindepräsident Stefan Herrmann sind auch politische Gründe für die Ablehnung des zusätzlichen Ackerlandes verantwortlich. Es bestehe ein gewisser Unmut gegenüber dem Kanton.
«Manchmal haben wir schon das Gefühl, dass wir zwar gut genug sind, um Ackerland zur Verfügung zu stellen, aber uns baulich nicht weiter entwickeln dürfen.» Rütschelen ist nicht an den öffentlichen Verkehr angebunden und ist in die Kategorie «Berg- und Hügelgebiet» eingeteilt. Das heisst laut dem neuen Raumplanungsgesetz, dass die Gemeinde kaum neues Bauland einzonen kann.
Peter Trachsel, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft und Natur, ist auf den umstrittenen Flächen mit seinem Bohrstab unterwegs. Er prüft, wie tief die Erde reicht, in der Wurzeln wachsen können.
50 Zentimeter tief muss die für Wurzeln durchlässige Erde sein, damit die Fläche als Ackerland gilt. In diesem Tal in Rütschelen ist nur ein Teil der vom Kanton ausgeschiedenen Fläche Ackerland, die andere nicht. In Bachnähe ist die Erde zu nass und zu lehmig.
Projektleiter Erich Linder vom Amt für Gemeinden und Raumordnung ist nicht erfreut. Möglichst viel zusätzliche Fläche möchte er als Ackerland ausscheiden, damit der Kanton eine gewisse Flexibilität hat. «Das heisst, bauliche Vorhaben von kantonalem oder nationalem Interesse können so von der Kompensation befreit werden.» Für Land, das als Bauland eingezont wird, müsste dann nicht anderswo neues Ackerland gesucht werden.
Am Schluss entscheidet die Bernische Regierung, wie viel zusätzliches Ackerland sie in den Gemeinden ausscheiden will. Eine heikle Abwägung. Einerseits muss der Kanton dem Bund genügend Ackerland für Krisenzeiten zur Verfügung stellen und eine Reserve schaffen, um sich baulich weiter entwickeln zu können. Andererseits will sie die Gemeinden nicht vor den Kopf stossen.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)