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Kanton Glarus Klimaschutz soll in der Kantonsverfassung verankert werden

«Der Klimaschutz ist weltweit ein drängendes Anliegen. Folgerichtig soll er in die Glarner Kantonsverfassung aufgenommen werden», heisst es in der Medienmitteilung der Kantonskanzlei. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, eine entsprechende Motion zu überweisen.

Landrat Pascal Vuichard und weitere Unterzeichnende reichten im Juni 2019 die Motion «Aufnahme des Klimaschutzes in die Kantonsverfassung» ein. Darin fordern sie, dass der Umweltschutzartikel in der Kantonsverfassung um ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz ergänzt wird. So soll die Grundlage geschaffen werden, dem Thema die nötige Aufmerksamkeit zu geben, sowohl gesetzgeberisch als auch gesellschaftlich.

Verankerung in der Verfassung gerechtfertigt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die vorliegende Motion zu überweisen. Die geltende Verfassungsbestimmung zum Schutz der Umwelt stammt aus dem Jahr 1988. Zu dieser Zeit waren der Klimawandel und seine Auswirkungen und folglich der Klimaschutz weder im Bundesrecht noch im kantonalen Recht thematisiert.

Heute stellt der Klimaschutz laut der Medienmitteilung eine grosse Herausforderung für die globale Gesellschaft und die staatlichen Organe auf allen Ebenen dar. Der Regierungsrat sei deshalb der Meinung, dass die hohe Bedeutung des Klimaschutzes für die Gesellschaft es rechtfertige, diesen Aufgabenbereich in die Verfassung des Kantons aufzunehmen.

Massnahmen sind notwendig

Damit werde ausdrücklich anerkannt, dass die Klimaveränderung ein Problem darstelle und Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels notwendig seien. Der Regierungsrat behält sich jedoch vor, eine straffere Formulierung in der Verfassung vorzuschlagen.

Klimaschutz: Verfassungsdiskussion in den Kantonen

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In den seit dem Jahr 2000 erneuerten Kantonsverfassungen von Graubünden, Schwyz, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Zürich, Freiburg, Waadt, Luzern, Basel–Stadt findet der Klimaschutz keine Erwähnung. Lediglich in der Genfer Kantonsverfassung, einer der jüngsten in der Schweiz (2012), gibt es einen eigenen Klimaartikel, ergänzend zu verschiedenen Bestimmungen zum Umwelt-, Natur- und Heimatschutz. In weiteren Kantonen (z.B. BE, LU, ZH) wurden in den vergangenen zwei Jahren Vorstösse zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Kantonsverfassung eingereicht. Im Kanton Bern wurde der Vorstoss im Juni 2019 angenommen, im Kanton Luzern zur gleichen Zeit abgelehnt. Im Kanton Zürich ist der Entscheid noch hängig. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird die Kantonsverfassung zurzeit totalrevidiert. Die zuständige Kommission empfiehlt mit klarer Mehrheit die Aufnahme eines Klimaartikels.

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