Die Regierung habe im Abstimmungsbüchlein für die zwei Vorlagen erneut die Gegenargumente verschwiegen. Und zwar geht es um die Abstimmung über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung, sowie über die Kündigung des Kulturlastenausgleichs. Die Beschwerdeführer Andreas Marty (SP) und Bruno Beeler (CVP) werfen dem Regierungsrat vor, er tue so, als ob es keine Opposition gegen das neue Gesetz gäbe.
Beide Vorlagen seien im Kantonsparlament aber umstritten gewesen. Die Abstimmung sei auszusetzen und zu verschieben, heisst es in der Beschwerde. Im Abstimmungsbüchlein müssen per Gesetz beide Seiten ausgewogen dargestellt werden. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Anfrage den Eingang der Beschwerde.
Bereits im vergangenen Jahr musste sich das Gericht mit einer ähnlichen Beschwerde im Zusammenhang mit der Flat-Rate-Tax-Abstimmung befassen. Weil damals die Abstimmung im Sinne der Beschwerdeführer verlief, sah das Verwaltungsgericht keine Veranlassung mehr, auf die Beschwerde einzutreten.