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Kantonale Behindertenpolitik St. Gallen setzt neue Schwerpunkte

Der Kanton St. Gallen untersuchte erstmals die Wirkung des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung. Dazu hat er einen Wirkungsbericht erstellt, der am Montag in der «Dreischiibe» in St. Gallen vorgestellt wurde.

Der Verein «Dreischiibe»

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Die «Dreischiibe» ist ein Verein, mit dem Ziel der beruflichen Rehabilitation und Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Der Verein wurde 1984 aus der Erkenntnis gegründet, dass für Betroffene der berufliche Einstieg oder Wiedereinstieg oft äusserst schwierig ist. Die «Dreischiibe» unterhält Betriebe in St. Gallen und Herisau und bietet Abklärungs-, Ausbildungs-, Arbeitstrainings- und geschützte Arbeitsplätze sowie Förderungsprogramme. Neben den sozialen Leistungen werden auch Produktions- und Dienstleistungen erbracht, welche sich an marktwirtschaftlichen Anforderungen orientieren.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Kanton mit seiner Behindertenpolitik auf dem richtigen Weg ist, in zwei Punkten jedoch Handlungsbedarf besteht. So möchte der Kanton insbesondere den Anstieg im Bereich der psychischen Behinderung bremsen und die Eigenverantwortung und Selbständigkeit von Menschen mit einer Behinderung stärken.

Medienkonferenz in der «Dreischiibe» in St. Gallen.
Legende: An einer Medienkonferenz in der «Dreischiibe» in St. Gallen erläutern die Verantwortlichen den Wirkungsbericht. V.l.n.r.: Peter Hüberli-Bärlocher, Präsident INSOS St. Gallen-Appenzell; Domenica Griesser, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Blindenverbandes; Martin Klöti, Regierungsrat; Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales. SRF/Michael Ulmann

Konkrete Massnahmen

Um diese zwei Ziele zu erreichen, setzt der Kanton eine Arbeitsgruppe ein, die herausfinden soll, was es braucht, damit die Zahl der Menschen mit einer psychischen Behinderung nicht weiter steigt und wie Betroffene wirksam unterstützt werden können. Zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbständigkeit stellt der Kanton einen Förderkredit von 400'000 Franken für Projekte von und für Menschen mit Behinderung bereit.

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