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Kantonaler Richtplan Glarus Nord blockiert Bauland

Ende September lehnte die Gemeindeversammlung den Nutzungsplan ab. Der kantonale Richtplan schreibt aber vor, dass die Gemeinde Bauland auszonen muss. Die Gemeinde zieht jetzt die Konsequenzen: Das umstrittene Bauland darf nur in Ausnahmefällen bebaut werden, bis ein neuer Nutzungsplan vorliegt.

Ausgangslage: Im Kanton Glarus verwarf die Gemeinde Glarus Nord Ende September einen angepassten Zonenplan deutlich mit 75 Prozent. Hier gehört das Bauland vor allem Privaten, welche kein Interesse haben, dass ihr Bauland zu Landwirtschaftsland wird.

Gemeinderat wird aktiv: Nun hat der Gemeinderat am Mittwochabend sogenannte Planungszonen erlassen. Das heisst: Auf den umstrittenen Bauzonen darf nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden. Dieses Moratorium gilt maximal drei Jahre. Dies um genug Zeit und «Ruhe» zu haben, wie Gemeindepräsident Martin Laupper gegenüber Radio SRF sagt, um den Nutzungsplan zu überdenken. Bis der neue Nutzungsplan öffentlich aufgelegt werden kann, «geht es sicher noch einmal zwei Jahre», so Laupper.

Es wird eng: Bis Ende April 2019 muss der Kanton seinen kantonalen Richtplan der nationalen Vorlage (Raumplanungsgesetz) anpassen. Sonst droht eine Einzonungs-Blockade des Bundes. Für den Glarner Regierungsrat Robert Marti ist die Situation nicht so prekär:

Hintergrund: In einer nationalen Abstimmung im Jahre 2013 sagten 62 Prozent der Stimmbürger Ja zu einem revidierten Raumplanungsgesetz. Dieses besagt unter anderem, dass zu viel Bauland zurückgezont und so eine Zersiedelung gestoppt wird.

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