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Kantone erlassen Feuerverbot Grillieren im Freien wird in der Zentralschweiz eingeschränkt

  • Wegen des heissen und trockenen Wetters haben die Kantone Uri, Zug, Luzern, Schwyz, Obwalden und Nidwalden ein Feuerverbot beschlossen.
  • Dieses gilt für Wälder und Waldränder. Grillieren, Feuerwerk oder Himmelslaternen sind nur noch mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt.
  • Damit die Waldbrandgefahr sinke, seien intensive Regengüssen während mindestens zwei Tagen nötig, teilen die Kantone mit. Kurze Gewitterregen vermöchten die Situation nicht zu entschärfen.

Alle aktuellen Einschränkungen finden Sie auf der Gefahrenkarte des Bundes .

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