- Im Januar 2012 wurde einer Gruppe behinderter Schüler der Zugang zum Mineral- und Heilbad Unterrechstein verweigert. Einlass wurde nur noch zu speziellen Zeiten gewährt.
- Begründet wurde diese Verweigerung damit, dass andere Badegäste sich durch die Behinderten gestört fühlten.
- Verschiedene Behindertenorganisationen hatten daraufhin beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Klage wegen Diskriminierung eingereicht.
Behindertenverband will vor Gericht
- Das Kantonsgericht hat nun festgestellt, dass die Badbetreiber gegen das Behindertengesetz verstossen haben. Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Behinderte nicht auf Grund ihrer Behinderung diskriminieren.
- Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein hat die Prozesskosten samt einer Parteienentschädigung von rund 34'000 Franken zu tragen. Das Urteil kann an das Obergericht weitergezogen werden.
Inhalt
Kantonsgericht AR Heilbad Unterrechstein hat Behinderte diskriminiert
Weil das Mineral- und Heilbad Unterrechstein vor fünf Jahren einer Gruppe von behinderten Jugendlichen den Zugang verweigerte, wurden die Badbetreiber nun vom Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden wegen Diskriminierung verurteilt. Behinderten wurde nur zu speziellen Öffnungszeiten Einlass gewährt.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 12:30 Uhr; trap