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Kantonsgericht AR Heilbad Unterrechstein hat Behinderte diskriminiert

Weil das Mineral- und Heilbad Unterrechstein vor fünf Jahren einer Gruppe von behinderten Jugendlichen den Zugang verweigerte, wurden die Badbetreiber nun vom Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden wegen Diskriminierung verurteilt. Behinderten wurde nur zu speziellen Öffnungszeiten Einlass gewährt.

  • Im Januar 2012 wurde einer Gruppe behinderter Schüler der Zugang zum Mineral- und Heilbad Unterrechstein verweigert. Einlass wurde nur noch zu speziellen Zeiten gewährt.
  • Begründet wurde diese Verweigerung damit, dass andere Badegäste sich durch die Behinderten gestört fühlten.
  • Verschiedene Behindertenorganisationen hatten daraufhin beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Klage wegen Diskriminierung eingereicht.

    Behindertenverband will vor Gericht

  • Das Kantonsgericht hat nun festgestellt, dass die Badbetreiber gegen das Behindertengesetz verstossen haben. Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Behinderte nicht auf Grund ihrer Behinderung diskriminieren.
  • Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein hat die Prozesskosten samt einer Parteienentschädigung von rund 34'000 Franken zu tragen. Das Urteil kann an das Obergericht weitergezogen werden.

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