Das Kantonsgericht hat Anwohnern Recht gegeben, die sich gegen ein vorübergehendes Durchgangszentrum für Asylbewerber in Gamsen gewehrt hatten. Damit wird die Absicht des kantonalen Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur und der Stadt Brig-Glis durchkreuzt, Arbeiterunterkünfte (Container) bis 2020 als Durchgangszentrum für Asylsuchende zu nutzen.
Das Gericht sparte dabei nicht mit Kritik an den behördlichen Verfahren. Die Umnutzung sei unter anderem nicht zonenkonform und verstosse gegen Treu und Glauben. Denn die ehemalige Container-Siedlung für Tunnelarbeiter im Simplon sei bis 2015 befristet gewesen.
Die Stadtgemeinde Brig-Glis hatte das Gesuch im Mai 2016 genehmigt, der Walliser Staatsrat war ebenfalls einverstanden. Man bedauere den Entscheid des Kantonsgerichts, schreibt die Staatskanzlei am Freitagabend.
«Fünf Jahre lang haben Arbeiter da gewohnt. Und jetzt ist eine Unterkunft für Asylbewerber nicht möglich. Das ist schwierig zu verstehen», sagte Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten am Montag.
Angesichts mehrerer Rügen des Gerichts an den Verfahren und der fortgeschrittenen Zeit sei allerdings nicht damit zu rechnen, dass der Kanton das Urteil weiterziehe, so die Staatsrätin weiter. Die Suche nach Asylunterkünften im Oberwallis werde so sehr schwierig.