Im Kanton Zug sind sie schon seit acht Jahren bekannt: Amtliche Qualitätsbescheinigungen für Gastrobetriebe. Ein Vorstoss der SP im Luzerner Kantonsrat wollte solche Qualitäts-Zeugnisse für Gastrobetriebe mit den Noten «ungenügend», «genügend», «gut» oder «sehr gut» auch im Kanton Luzern einführen.
Der Rat lehnte aber das Postulat am Dienstag mit 87 zu 16 Stimmen ab. Solche Kontrollen und Resultate seien nur Momentaufnahmen und nicht geeignet für eine echte Qualitätsbeurteilung, hiess es. Der Rat wollte auch keinen Mehraufwand für die Lebensmittelkontrolle.