Die Regierung hatte eine Erhöhung von 2,95 auf 3,25 Einheiten vorgeschlagen, um den maroden Finanzhaushalt zu stabilisieren. Die vorberatende Kommission beantragte, den Satz für natürliche Personen fix bloss auf 3,15 Einheiten zu erhöhen und um weitere 0,1 Einheiten befristet bis 2024. Gegen den Antrag gab es keine Opposition.
Allenthalben war im Rat die Rede davon, dass aufgrund der Vorgeschichte - das Obwaldner Stimmvolk hatte die letzte Finanzvorlage an der Urne versenkt - eine mehrheitsfähige Vorlage nun zwingend sei. Von links bis rechts sprachen die Redner von einem Kompromiss, auch die Regierung, sagte Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser, könne damit leben.
Nicht antasten wollte der Rat dagegen den Vorschlag der Regierung, die Dividendenbesteuerung bei 50 Prozent anzusetzen. Die SP hatte 70 Prozent gefordert, erhielt zwar Unterstützung von der CSP, drang damit im Parlament allerdings nicht durch. Unternehmer hätten ganz andere Möglichkeiten für Steuerabzüge als der normale Angestellte, hatte Eva Morger (SP) die Forderung begründet.
Vermögenssteuer bleibt
Kommissionssprecher Branko Balaban (FDP) mahnte hingegen, weil der Kanton die Gewinnsteuer nicht antaste, haben er auch keine Argumente, die Dividendenbesteuerung zu erhöhen. Die SVP nannte die Forderung zutiefst unternehmerfeindlich.
Auch die Erhöhung der Vermögenssteuer von 0,2 auf 0,3 Promille, die die Linke gefordert hatte, kam nicht durch. Obwalden schöpfe das Steuerpotenzial zu wenig aus, hielt die SP-Fraktionssprecherin fest, doch ihr Hinweis, wonach Obwalden weiterhin ein Tiefsteuerkanton bleibe, verfing nicht.
Die SP überlege sich nun eine Volksinitiative zum Thema. Die anderen Parteien zeigten sich offen dafür, die Vermögenssteuer zu diskutieren, dies solle aber in einem anderen Rahmen passieren, um die Vorlage nicht zu gefährden.
Senken wollte die Linke dagegen den Fahrkostenabzug, auch in der Hoffnung, die Obwaldner aufs Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu bewegen. Sie forderte 8000 Franken, unterlag damit aber dem Vorschlag der Regierung, die neu eine Obergrenze von 10'000 Franken vorsieht.