Hintergrund des Vorstosses ist die Tatsache, dass der Kanton Luzern aktuell kein rechtsgültiges Budget hat. Weil die SVP gegen das Budget 2017 das Referendum ergriffen hat, darf der Kanton nur die dringendsten Ausgaben tätigen. Darum werden die Verbilligungen der Krankenkassen-Prämien vorderhand nicht ausbezahlt.
Rund 77'000 Menschen im Kanton Luzern sind davon betroffen. Sie müssen die Wartezeit allenfalls mit Sozialhilfegeldern überbrücken.
Ein dringlicher Vorstoss aus dem Luzerner Kantonsrat verlangt nun, dass die Regierung das Gesetz auf 2018 ändert. In Zukunft sollen Anspruchsberechtigte die Prämienverbilligungen auch während eines budgetlosen Zustandes erhalten. Der Kantonsrat soll die Forderung noch in der Januarsitzung diskutieren.