Mit 79 zu 4 Stimmen entschied der Kantonsrat, dass die heutige Aufteilung der Strafverfolgung auf Kanton und Bezirke aufgegeben wird.
Bisher waren die drei Bezirksstaatsanwaltschaften Innerschwyz, March und Höfe-Einsiedeln für weniger gravierende Fälle zuständig. Die neue kantonalisierte Staatsanwaltschaft soll je eine Abteilung im inneren sowie im äusseren Kantonsteil führen.
Doppelspurigkeiten vermeiden
Mit der Neuorganisation der Strafverfolgung würden bisherige Doppelspurigkeiten und Streitereien um Zuständigkeiten vermieden, sagten mehrere Redner in der Kantonsratsdebatte. Künftig könnten Strafverfahren einfacher, effizienter und damit kostengünstiger durchgeführt werden. Nebst den Staatsanwaltschaften könne auch die Kantonspolizei wirkungsvoller ihrem Auftrag nachgehen.
Gegen die Kantonalisierung der Staatsanwaltschaften gabe es vereinzelt Widerstand aus der CVP-Fraktion. Das bestehende System funktioniere bestens, die Probleme würden dramatisiert, sagte ein Redner. Das Parlament folgte aber dem Regierungsrat und der vorberatenden Rechts- und Justizkommission.