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Kantonsrat setzt Zeichen Universtität Zürich wird stärker zur Gleichstellung verpflichtet

  • Schon das aktuell gültige Universitätsgesetz von 1998 verpflichtet die Universität Zürich zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau.
  • Neu steht diese Verpflichtung prominent in den gesetzlichen Grundlagen der Universität. In allen Funktionen und Gremien sollen beide Geschlechter ausgewogen vertreten sein.
  • Die SVP wollte diese Verpflichtung aus dem Gesetz streichen, scheiterte aber klar.
  • Die Ratslinke wollte die Universität auch zur Förderung der Diversität verpflichten. Doch auch diese Forderung lehnte eine Mehrheit des Rates ab.

Obwohl die Verpflichtung zur Gleichstellung schon seit über 20 Jahren im Universitätsgesetz steht, beträgt der Frauenanteil in den Führungsgremien der Uni Zürich heute magere fünf Prozent. Bei der Professorenschaft beträgt der Frauenanteil nur 21 Prozent.

Es muss etwas geschehen

Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) bezeichnete im Rat diese männliche Übervertretung als «nicht haltbar». Das Ungleichgewicht der Geschlechter liege nicht daran, dass Frauen weniger fähig seien, sondern an der mangelnden Chancengleichheit. Diese Bestimmung sei deshalb notwendig.

Dieser Meinung folgten alle Fraktionen, ausser der SVP. Mit einer solchen Regelung erhalte man Leute, die «nicht so fähig sind, aber dafür das richtige Geschlechtsteil haben», begründete Hans-Peter Amrein (Küsnacht) das Nein der SVP-Fraktion. «Die oder der Beste soll den Job erhalten.»

Keine Diversität im Gesetz

Mehr als Gleichstellung der Geschlechter wollte das Parlament aber nicht im Universitätsgesetz verankern. Der Antrag von AL, Grünen, SP und GLP, auch noch «Diversität» vorzuschreiben, wurde abgelehnt.

Die zweite Lesung des Universitätsgesetzes mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt.

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