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Kantonsrat Solothurn Die Corona-Sonderrückstellung ist umstritten

Im Kanton Solothurn fordert die FDP-Fraktion, dass Firmen für ihre Abschlüsse des Jahres 2019 nachträglich Rückstellungen verbuchen dürfen. Dies ist eigentlich nicht möglich. Ein Unternehmen darf steuerlich abzugsfähige Rückstellungen nur im Voraus tätigen. Da die Unternehmen jedoch nicht wissen konnten, dass dieses Jahr die Corona-Krise zuschlägt, möchten die Kantonsparlamentarier nun eine rückwirkende Rückstellung einführen.

Solothurner Regierung nicht einverstanden

Die Solothurner Regierung will davon jedoch nichts wissen. Und auch die Finanzkommission lehnt diesen Antrag nun als steuerrechtswidrig ab. Die Idee verstosse gegen das geltende Steuergesetz. Die Finanzkommission sieht bessere Entlastungsmöglichkeiten. Beispielsweise Fristverlängerungen oder der Verzicht auf Verzugszinsen.

Corona-Rückstellung im Aargau möglich

Die Aargauer Regierung hingegen ermöglicht den Unternehmen rückwirkende Rückstellungen. Das kantonale Steueramt schätzt, dass der Kanton deshalb um die 30 Millionen Franken weniger Steuern einnimmt. Die Firmen müssen diese Rückstellungen allerdings auch wieder auflösen und dann auf diese Beträge Steuern bezahlen. Der Leiter des Aargauer Steueramts, Dave Siegrist, versichert: «Das gleicht sich wieder aus. Das sind keine definitiven Steuerausfälle.»

Im Aargau sieht man die Möglichkeit der Corona-Rückstellungen als Unterstützung für Firmen in der Krise. Dave Siegrist gibt den Solothurnern aber recht. Das Aargauer Vorgehen sei aussergewöhnlich. Die Aargauer Regierung beziehe sich hier auf Notrecht. Doch der Aargau ist nicht allein. Auch andere Kantone ermöglichen Firmen nachträgliche Rückstellungen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 6.32 Uhr ; 

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