Entscheid im Parlament: Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag den neuen Finanzausgleich der Kirchgemeinden mit 90 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Damit sprach sich das Parlament deutlich für eine Unterstützung der Kirchgemeinden aus. Aus Protest enthielten sich mehrere SVP-Politiker ihrer Stimme. Sie forderten, dass sich die Kirchen weniger in die Politik einmischen sollen.
Was ändert: Mit der neuen Regelung erhalten Katholiken, Protestanten und Christkatholiken künftig weniger finanzielle Unterstützung vom Kanton. Statt rund 12 Millionen Franken werden nur noch 10 Millionen Franken pro Jahr verteilt.
Warum gibt es die Änderungen: Mit der Kürzung setzt das Parlament eine 2014 beschlossene Sparmassnahme um. Die Kürzung hat aber auch mit der Reform der Unternehmenssteuer zu tun: Das Geld, das der Kanton den Kirchen verteilt, stammt aus der «Kirchensteuer», welche die Firmen bezahlen müssen, der sogenannten Finanzausgleichssteuer. Weil die Firmen in Zukunft wohl weniger Steuern bezahlen müssen, hat der Kanton weniger zum Verteilen.
Der Kanton zahlt den Rest: Obwohl die Firmen künftig wahrscheinlich weniger als 10 Millionen Kirchensteuern zahlen werden, hat das Parlament am Dienstag trotzdem den Landeskirchen 10 Millionen fix zugesichert. Eine mögliche Differenz wird aus der Staatskasse beglichen werden müssen. In der Vernehmlassung hatte dies bei einigen Parteien Kritik ausgelöst.
Die Armen profitieren: Ein Teil der 10 Millionen soll für den Steuerfussausgleich unter den Kirchgemeinden verwendet werden. Analog zum Finanzausgleich bei den Einwohnergemeinden sollen arme Kirchgemeinden mehr unterstützt werden, reiche hingegen weniger. Mit dem anderen Teil werden die Leistungen der Landeskirchen zugunsten der Allgemeinheit (z.B. Spitalseelsorge) abgegolten.
Deal für 6 Jahre: Der neue Finanzausgleich und die Zahlung des Kantons waren mit den Landeskirchen abgesprochen. Der Deal beinhaltet auch eine neue Rechenschaftspflicht der Kirchen. Sie müssen künftig aufzeigen, welche Leistungen sie für die Allgemeinheit wirklich erbringen. Das Parlament kann alle sechs Jahre eine neue Abgeltung beschliessen.