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Kantonsrat Solothurn Vereinsbeizen atmen auf – die Regeln werden gelockert

  • Die Regierung muss das seit Anfang 2016 geltende Wirtschafts- und Arbeitsgesetz schon wieder ändern.
  • Um Vereinsbeizen zu betreiben, soll kein Wirtepatent mehr nötig sein. Das hat das Kantonsparlament fast einstimmig entschieden.
  • Vereine hatten sich darüber beklagt, die Auflagen seien zu streng. Das geforderte Wirtepatent kostet fast 4000 Franken.
  • Nun werden Ausnahmen definiert, sodass Restaurantbetriebe, die nur nebenbei betrieben werden, kein Wirtepatent mehr benötigen.

Mann öffnet ein Gitter. Im Hintergrund ist eine Container-Siedlung zu erkennen.
Legende: In diesen Containern ist schon längst ein kleiner Klub-Kiosk geplant. Es sieht aber immer noch nach Baustelle aus. Christoph Wasser / SRF

Wie schwierig die kürzlich verschärften Regeln für Vereine sind, zeigt das Beispiel des FC Däniken-Gretzenbach. Der Fussballklub hat neben den Spielfeldern im vergangenen Sommer in Gretzenbach vier kleine Container aufgestellt. Fast ein Jahr später werden dort aber immer noch keine Würste und Bier verkauft, klagt Alexander Forster, Co-Präsident des Fussballklubs.

Es sei sehr schwierig für einen kleinen Klub wie den FC Däniken-Gretzenbach, jemanden mit einem Wirtpatent zu finden. Dass jemand aus dem Verein das Wirtepatent macht, sei auch unrealistisch, so Forster. Zum einen, weil die Zeit fehle, aber auch weil der Erwerb des Wirtpatents teuer sei.

Mann steht vor Abwaschbecken.
Legende: Laut Alexander Forster wäre man bereit. Die strengen Vorschriften seien sehr ärgerlich. Christoph Wasser / SRF

Dass man während oder nach dem Match ein Bier trinken und eine Wurst essen könne, sei aber ein grosses Bedürfnis, betont Alexander Forster. Es sei auch wichtig für den Zusammenhalt im Verein. Immer wieder würden Mitglieder des FC Däniken-Gretzenbach auch von Gastmannschaften darauf angesprochen.

Andere Vereine mit gleichem Problem

Forster weiss von Vereinen, die mit dem gleichen Problem kämpfen. Es sei auch immer wieder ein Thema beim Fussballverband, aber auch bei Bekannten im Schützenverein. Es gebe auch einzelne Vereine, die sich nicht um die Vorschriften kümmern – und auch ohne Bewilligung ein Klublokal führen würden.

Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch nun Abhilfe geschaffen und eine Gesetzesänderung angestossen. Neu wird es im Wirtschafts- und Arbeitsgesetz eine Ausnahmegenehmigung für Vereinsbeizli geben. Der Vorstoss von Matthias Borner (SVP) war unumstritten.

Ein paar Kantonsräte wiesen in ihren Voten allerdings darauf hin, dass man mit Ausnahmen auch Schlupflöcher kreiere. Diese könnten auch missbraucht werden, etwa in dem Vereine gegründet würden, um kein Wirtepatent vorweisen zu müssen.

Es brauche eine exakte Definition, welche Betriebe von der Pflicht des Wirtepatents ausgenommen würden und welche nicht, forderte etwa Heiner Studer (FDP). Diese Aufgabe hat nun die Solothurner Regierung. Da es dazu aber wohl eine Gesetzesänderung braucht, dauert die Umsetzung sicherlich noch ein paar Monate.

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