Die SP forderte bei der Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes, dass die Gemeinden selber entscheiden dürfen, ob sie Ausländerinnen und Ausländern die politische Mitsprache auf Gemeindeebene erteilen wollen. Die Kantonsverfassung wäre mit einer entsprechenden «Kann»-Formulierung ergänzt worden.
Ausser SP und ALG fand das jedoch keine Partei eine gute Idee. Die bürgerliche Mehrheit des Rats war der Meinung, dass der Schweizer Pass immer noch Voraussetzung sei, um mitbestimmen zu können. Ebenfalls keine Chance hatte die SP mit ihrem Antrag, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene auch 16-Jährigen zu gewähren.
Abstimmungshilfe für Junge
Mehr Unterstützung erfuhr hingegen eine Abstimmungshilfe für Jungwählerinnen und Jungwähler, die jeweils mit dem Wahl- und Abstimmungscouvert verschickt werden soll.
Nicht einig war sich der Rat in der zweiten Lesung nur, bis zu welchem Alter ein Jungwähler diese Unterstützung braucht: 20 oder 25 Jahre. Mit 42 zu 31 Stimmen entschied das Parlament schliesslich, dass die Erklärungen bis zum 25. Altersjahr versendet werden sollen.