Eigentlich hatte der Gemeinderat bereits 2014 eine Senkung der Grundgebühren für die Kehrichtbeseitigung beschlossen. Demnach sollten Haushalte ab 2015 noch 20 statt 30 Franken pro Jahr bezahlen, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe noch 36 statt 54 Franken.
Doch stellte sich Ende 2018 heraus, dass diese Senkung im Jahr 2014 zwar vorschriftsgemäss öffentlich publiziert worden war, bei der Rechnungsstellung in den letzten vier Jahren aber nicht berücksichtigt wurde. Dies gab die Stadt Langenthal am Donnerstag bekannt.
Die zu hohen Gebühren seien jedoch nicht in die Stadtkasse geflossen, sondern der Spezialfinanzierung Kehrichtbeseitigung gutgeschrieben worden, heisst es in der Mitteilung. So flossen zusätzlich 400'000 Franken in die Spezialfinanzierung.
Gemeinde sagt «Sorry»
Aufgrund der «noch besseren finanziellen Lage» senkt der Gemeinderat nun die Gebühren ab 1. Januar 2019 gar auf zehn Franken für Haushalte und 30 Franken für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Dies entspricht den Mindestgebühren gemäss dem geltenden Abfallreglement – sozusagen als Wiedergutmachung.
Die Behörden «entschuldigen sich bei der Bevölkerung für die fehlerhafte Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahre 2014.» Es seien Massnahmen getroffen worden, um solches künftig zu vermeiden. So soll es einen institutionalisierten Informationsaustausch geben zwischen der Stadtverwaltung und dem Energieversorger IB Langenthal AG, der die Rechnungen ausstellt.
Nicht die erste Gebühren-Panne
Bereits 2017 war es in Langenthal zu einer ähnlichen Kommunikationspanne gekommen. Im ersten Quartal 2017 waren zu hohe Abwasserrechnungen ausgestellt worden, weil IB Langenthal noch nichts von einer vom Gemeinderat beschlossenen Gebührensenkung erfahren hatte. Die betroffenen Kunden erhielten in der Folge eine Rückerstattung.