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Kein Drittverschulden Strafverfahren zu Tod an Maiensässfahrt eingestellt

Für den Tod eines 14-Jährigen an der Churer Maiensässfahrt 2019 könne niemand strafrechtlich belangt werden.

Bei der traditionellen Maiensässfahrt am 23. Mai 2019 stürzte ein 14-jähriger Schüler ab. Im steilen Gelände zog er sich tödliche Verletzungen zu. Kurz nach dem Unfall war ein Strafverfahren eröffnet worden. Dieses wird nun eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Graubünden bekannt gab.

Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verschulden nachgewiesen werden kann. Konkret fand man keine Hinweise, dass der Schüler gestossen oder erschreckt worden war oder dass die Lehrpersonen ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Auch die Wanderroute war sorgfältig ausgewählt worden und die Alpstrasse, auf welcher sich der Unfall ereignete, war ausreichend unterhalten.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Graubünden; 12:03 Uhr ; 

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