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Verfahren eingestellt, keine strafrechtlichen Verfehlungen gefunden
Aus Regionaljournal Graubünden vom 14.05.2020. Bild: Keystone
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Kein Prozess Verfahren zum Verkauf Therme Vals eingestellt

Beim Verkauf der Therme Vals an den Immobilienunternehmer Remo Stoffel gab es offenbar keine Unregelmässikeiten.

Am Verkauf der bekannten Therme im bündnerischen Vals an den Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel gibt es strafrechtlich nichts zu beanstanden. Die Bündner Staatsanwaltschaft stellte ein entsprechendes Verfahren nach drei Jahren ein.

Verkauf Therme Vals 2012

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Die Gemeindeversammlung von Vals hatte im März 2012 entschieden, die sanierungsbedrüftige Therme für 7,8 Millionen Franken an den 43-jährigen Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel zu veräussern.

Auch Therme-Architekt Peter Zumthor bekundete Kaufinteressen. Er wurde aber durch Stoffel ausgestochen. Die Felsen-Therme ist ein architektonisches Meisterwerk von Zumthor. Das Bad wurde 1998, knapp zwei Jahre nach der Eröffnung, von der Bündner Regierung unter Denkmalschutz gestellt.

Im Raum stand der Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung, wie die Staatsanwaltschaft Graubünden am Mittwoch mitteilte. Aufgenommen wurde das Verfahren, nachdem die Bündner Regierung im März 2017 eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht hatte. Als ausserordentliche Staatsanwalt führte Beat Fehr, Gruppenleiter im Untersuchungsamt St. Gallen, die Untersuchungen.

Nicht selber bereichert

Diese ergab, dass die Verwaltungsräte der Hotel und Thermalbad Vals AG im Jahre 2011 bei den Verhandlungen mit Remo Stoffels Firma Stoffelpart weder einen Schaden an der eigenen Aktiengesellschaft verursacht noch sich selber bereichert hatten. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten ist zudem zum Schluss gekommen, dass Stoffels Kaufpreis über dem inneren Wert der Hotel und Thermalbad Vals AG lag und deshalb als angemessen einzuschätzen sei.

Auch eine schriftlich vereinbarte Entschädigungspflicht an Stoffel ist strafrechtlich nicht relevant. Die Vertragsparteien hatten abgemacht, Stoffel eine halbe Million Franken zu zahlen, falls der Verkauf nicht zustande kommen sollte. Diese Entschädigungszahlung entspreche einer «marktüblichen und adäquaten Verpflichtung», schrieb die Staatsanwaltschaft. Der Tatbestand der Bestechung wurde nicht erfüllt.

Regionaljournal Graubünden; 12:03 Uhr ; 

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