Am Verkauf der bekannten Therme im bündnerischen Vals an den Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel gibt es strafrechtlich nichts zu beanstanden. Die Bündner Staatsanwaltschaft stellte ein entsprechendes Verfahren nach drei Jahren ein.
Im Raum stand der Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung, wie die Staatsanwaltschaft Graubünden am Mittwoch mitteilte. Aufgenommen wurde das Verfahren, nachdem die Bündner Regierung im März 2017 eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht hatte. Als ausserordentliche Staatsanwalt führte Beat Fehr, Gruppenleiter im Untersuchungsamt St. Gallen, die Untersuchungen.
Nicht selber bereichert
Diese ergab, dass die Verwaltungsräte der Hotel und Thermalbad Vals AG im Jahre 2011 bei den Verhandlungen mit Remo Stoffels Firma Stoffelpart weder einen Schaden an der eigenen Aktiengesellschaft verursacht noch sich selber bereichert hatten. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten ist zudem zum Schluss gekommen, dass Stoffels Kaufpreis über dem inneren Wert der Hotel und Thermalbad Vals AG lag und deshalb als angemessen einzuschätzen sei.
Auch eine schriftlich vereinbarte Entschädigungspflicht an Stoffel ist strafrechtlich nicht relevant. Die Vertragsparteien hatten abgemacht, Stoffel eine halbe Million Franken zu zahlen, falls der Verkauf nicht zustande kommen sollte. Diese Entschädigungszahlung entspreche einer «marktüblichen und adäquaten Verpflichtung», schrieb die Staatsanwaltschaft. Der Tatbestand der Bestechung wurde nicht erfüllt.