- Ein Heim in Dürrenäsch im Kanton Aargau, in dem unter anderem suchtkranke Menschen betreut wurden, musste auf Ende Juli schliessen.
- Die Betreiber hätten gewisse Auflagen nicht erfüllt, heisst es beim Kanton auf Anfrage. Es sei nur um administrative Gründe gegangen, betont die Heimleitung.
- Die Verantwortlichen der Gemeinde Dürrenäsch bedauern diese Schliessung. Der Gemeinde geht dadurch Geld verloren.
Das ehemalige Bürgerheim, das heute Höchweidhus heisst, liegt am Rand von Dürrenäsch. Es ist schön gelegen auf einem Hügel mit Aussicht. Das Haus gehört der Gemeinde, wurde aber an die Betreiber des Heims verpachtet. Ziemlich kurzfristig musste das Heim nun aber schliessen.
Für die Gemeinde ist diese Schliessung ärgerlich. In den vergangenen Jahren hat sie das Haus für fast eine Million Franken renoviert, damit es wieder auf dem heutigen Stand ist. Nun steht das teuer sanierte Haus leer. «Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dass wir nun eine langfristige Lösung finden», sagt Frau Gemeindeammann Andrea Kuzma im Interview mit SRF.
Man sei bereits in Gesprächen mit verschiedenen Institutionen, eine Lösung dürfte es aber frühestens anfangs 2020 geben, so Kuzma. Für die Gemeinde hat die Schliessung auch finanzielle Folgen. Dürrenäsch erhält pro belegtem Bett Geld – dieses fällt nun weg.
Betriebsbewilligung nicht erneuert
Dass ein Heim schliessen muss sei relativ selten, heisst es beim Kanton auf Anfrage. Das komme im Aargau höchstens etwa alle fünf Jahre einmal vor. Die Betreiber hätten aber gewisse Auflagen nicht erfüllen können. Zudem habe es Reklamationen wegen der Qualität der Pflege gegeben.
Im Heim waren laut Frau Gemeindeammann Andrea Kuzma noch etwa acht Personen untergebracht. Diese seien aus ihrer Sicht immer gut betreut worden. Es habe auch keine Probleme gegeben mit dem Heim in der Gemeinde.
Keine Qualitätsprobleme
Auch die Heimleitung schreibt in einer Stellungnahme, dass Pflege und Betreuung im Heim stets korrekt und in Ordnung gewesen seien. Die Heimleitung habe vom Kanton nie Vorwürfe zur Pflege gehört, die Betreuung der Klienten sei nicht beanstandet worden. Nur administrative Gründe hätten zum Entzug der Betriebsbewilligung geführt.