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Kiffer am Steuer Solothurner Behörden waren zu streng

  • Im September 2019 kam ein Mann in Gerlafingen in eine Polizeikontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann Cannabis konsumiert hatte.
  • Neben der ordentlichen Strafe und dem regulären Ausweisentzug durch die Polizei musste der Mann seinen Fahrausweis auf unbestimmte Zeit abgeben, verfügte die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle als Administrativmassnahme.
  • Gegen diesen unbefristeten Ausweisentzug wehrte sich der Mann. Das Verwaltungsgericht gibt ihm nun Recht und kritisiert, die Solothurner Behörden seien in diesem Fall zu streng gewesen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.
  • Der Mann erhält seinen Fahrausweis per sofort zurück und erhält auch eine Entschädigung für seine Anwaltskosten. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Ein einzelner positiver Drogentest rechtfertigt im Fall eines Mannes, der bekifft Auto gefahren ist, keinen unbefristeten Entzug des Fahrausweises. Dieses Urteil hat das Solothurner Verwaltungsgericht im Dezember gefällt, am Mittwoch wurde der Entscheid öffentlich.

Die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sei zu streng gewesen mit ihrer Massnahme, schreibt das Gericht in der Begründung. Die MFK hatte dem Mann nach einer Polizeikontrolle bei Gerlafingen seinen Fahrausweis entzogen und verlangt, er müsse auf eigene Kosten beweisen, dass er nicht drogensüchtig und kein Risiko im Strassenverkehr sei. Bevor er diesen Nachweis durch verkehrsmedizinische Untersuchungen und Haaranalysen nicht erbracht habe, dürfe er nicht mehr Auto fahren.

Diesen Entscheid wollte der Mann nicht akzeptieren. Vor Gericht bestritt er nicht, dass er bekifft am Steuer war. Er verlangte aber, dass der Ausweisentzug auf das strafrechtliche Minimum begrenzt werde.

Kein Hinweis auf chronischen Drogenkonsum

Das Solothurner Verwaltungsgericht hält fest, dass Autofahren unter Einfluss der berauschenden Cannabis-Substanz THC ein Risiko sei und nicht toleriert werden könne. In diesem Fall sei ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren, eine Busse und ein befristeter Ausweisentzug bei dem Mann gerechtfertigt.

Allerdings könnte man laut dem Gericht in diesem Fall nicht von einem chronischen Drogenkonsum ausgehen, wie es die Solothurner MFK getan hat. Dafür sei der gemessene THC-Wert im Blut des Mannes viel zu gering gewesen. Ein derart tiefer Wert rechtfertige keine weiteren verkehrsmedizinischen Abklärungen oder einen vorsorglichen Ausweisentzug, hält das Gericht fest.

Der Mann müsse seinen Fahrausweis per sofort zurückerhalten und er habe Anspruch auf eine Entschädigung für seine Anwaltskosten in der Höhe von knapp 2500 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, die Solothurner MFK könnte ihn noch weiterziehen.

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