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Kinder aus Sri Lanka St. Gallen nimmt illegale Adoptionen unter die Lupe

In den 1980er-Jahren sollen über 700 Kinder aus Sri Lanka zum Teil illegal in der Schweiz adoptiert worden sein. Beteiligt war eine Adoptionsvermittlung aus Bollingen (heute Gemeinde Rapperswil-Jona) im Kanton St. Gallen.

Der Kanton St. Gallen hat nun dazu einen 74-seitigen Bericht veröffentlicht. Dieser soll helfen, die umstrittenen Auslandadoptionen aufzuarbeiten, wie es in einer Mitteilung des Kantons St. Gallen heisst. Der Kanton wolle Betroffene bei der Ermittlung der korrekten Angaben ihrer leiblichen Eltern unterstützen.

Säuglinge geraubt

Aus Spitälern und Heimen sollen Säuglinge gestohlen worden sein. Mütter wurden genötigt, ihr Neugeborenes wegzugeben. In manchen Fällen wurde Mädchen und Frauen Geld versprochen. Agenten und Vermittlerinnen hätten die kleinen Kinder in «Baby-Farmen» zur Adoption angeboten, heisst es im Bericht.

IG kritisiert Haltung der Regierung

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Die Interessensgemeinschaft «Back To The Roots», eine IG für Adoptierte aus Sri Lanka in der Schweiz, begrüsst den Bericht des Kantons St. Gallen. «Die zaghafte Einschätzung der St. Galler Regierung überrascht uns jedoch», sagt Ursula Berset von der IG «Back To The Roots» im Interview mit Radio SRF. Sie kritisiert, dass sich der Inhalt des Berichts nicht mit der Stellungnahme der St. Galler Regierung deckt. Diese hat sich am Montag zum ersten Mal zum Bericht geäussert.

Auch sollen Frauen angeheuert worden sein, sich vor Gericht unter Angabe einer falschen Identität als leibliche Mutter auszugeben. Solche «Acting mothers» sollen Kinder den zukünftigen Eltern übergeben und den Adoptionen zugestimmt haben.

Hinweise untersucht

Die beteiligte Fürsorgerin, die unterdessen verstorben ist, hatte während fast 50 Jahren mit behördlicher Bewilligung Adoptionen vermittelt. Dabei soll es auch immer wieder illegale Adoptionen gegeben haben.

Bereits in den 1980er-Jahren kamen Zweifel an der Korrektheit der Verfahren auf. Kritische Hinweise seien damals von den zuständigen kantonalen Stellen untersucht worden, hätten aber nie zu dauerhaften Konsequenzen geführt, schreibt der Kanton. Den Aufsichtsbehörden könne «im damaligen rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext kein rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden».

Betroffene können sich beim Amt für Soziales des Kantons St. Gallen melden.

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