Auflagen Bund: Die Idee sei es, Kantone beim Aufbau von Projekten im Bereich Kinder- und Jugendförderung zu unterstützen, sagt Sabine Scheiben, Leiterin Bereich Kinder- und Jugendfragen beim Bund. Während der Zeitspanne von 2014-2022 kann jeder Kanton einmalig ein dreijähriges Programm einreichen und bekommt dafür maximal 450'000 Franken. Eingereicht werden dürfen keine einzelnen Projekte, sondern es müssen umfassende Programme sein.
St. Gallen: Der Kanton St.Gallen hat als einziger Ostschweizer Kanton 2014 Bundesgelder beantragt und bekommen. Unterstützt werden so konkret zum Beispiel ein Pilotprojekt, dass auch Kinder mit einer Behinderung in eine Kita können. Oder eine Internetplattform, auf welcher Jugendliche beim Kanton einen Kredit für eine Idee beantragen können. Das dreijährige Programm in St.Gallen läuft noch bis 2018.
Thurgau: Auch der Kanton Thurgau möchte bis Juni 2018 ein Programm einreichen. Was konkret, werde aktuell gerade erarbeitet, heisst es bei der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen auf Anfrage.
Appenzell Ausserrhoden: Interesse an Bundesgeldern sei natürlich immer vorhanden, sagt Lars Thoma, Abteilungsleiter Chancengleichheit. Aber sie hätten im Moment kein allumfassendes Programm, mit dem sie Bundesgelder beantragen könnten. Aktuell stehe eher das Ausarbeiten eines Konzepts für die Förderung von ganz kleinen Kindern im Zentrum. Seit ein paar Jahren bereits gebe es unter anderem Elternkurse.
Glarus: Ein Sonderfall ist der Kanton Glarus. Hier lag per Anfang 2016 ein fix fertiges Programm auf dem Tisch, die Bundesgelder waren bewilligt. Die Idee: ein kantonaler Jugendtreff statt in jeder Gemeinde ein eigener. Dann machte die Gemeinde Glarus Nord einen Rückzieher und damit waren das Projekt und die Bundesgelder gegessen. Ein anderes Projekt einzureichen, war kein Thema mehr, sagt Andreas Zehnder, Leiter der Abteilung Soziales.