- Am 27. September stimmen wir darüber ab, ob Familien die Kosten für Kinderbetreuung stärker bei den Bundessteuern abziehen können.
- Sinn und Zweck laut Bundesrat: Mehr gut qualifizierte Frauen sollen zurück in den Arbeitsmarkt finden.
- In Uri können – als einzigem Kanton der Schweiz – die gesamten Kinderbetreuungskosten von den Steuern abgezogen werden.
Vor gut zehn Jahren hatte der Kanton Uri ein grosses Problem: die Abwanderung. Die Regierung versuchte, Gegensteuer zu geben. Einerseits mit attraktiven Steuersätzen für die Reichen, und andererseits mit dem Abzug der gesamten Kinderbetreuungskosten für die unteren und mittleren Einkommen.
So habe man es geschafft, die Bevölkerung im Pendlerkanton zu halten, bilanziert der Urner FDP-Finanzdirektor Urs Janett: «Der Kanton Uri wächst wieder. In diesem Sinne kann man sicher sagen, dass die Steuerstrategie von damals erfolgreich war.»
Im Sinne der Frauen?
Die Gesamtsumme der Kinderbetreuungsabzüge sei mehr als doppelt so hoch wie vor zehn Jahren. Und die Zahl der Haushalte, die die Abzüge geltend gemacht hätten, sei gestiegen, sagt Janett: «Das ist ein Anzeichen dafür, dass wohl vor allem Frauen wieder vermehrt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.» Die Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten hätten sich bewährt.
Skeptisch ist hingegen die Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. Die Abzüge führten zu hohen Steuerausfällen. Das Geld fehle dann andernorts. Und: Von höheren Steuerabzügen würden primär Personen mit hohem Einkommen profitieren.
Diese Mittel könnten viel gezielter und besser für gute und kostengünstige Angebote bei der Kinderdrittbetreuung eingesetzt werden.
Um die Erwerbstätigkeit der Mütter aus allen Schichten zu erhöhen, brauche es in erster Linie mehr Kitas und mehr Betreuungsangebote: «Diese Mittel könnten viel gezielter und besser für gute und kostengünstige Angebote bei der Kinderdrittbetreuung eingesetzt werden.»
Weil das Parlament zusätzlich beschlossen habe, den allgemeinen Kinderabzug deutlich zu erhöhen, lehne sie die Vorlage als Ganzes ab. Die geschätzten Steuerausfälle in der Höhe von 370 Millionen Franken seien nämlich nicht verkraftbar – weder für den Bund noch für die Kantone, so Birrer-Heimo.