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Kirschblüten-Gemeinschaft Keine Anklage wegen illegaler Drogen

  • Die Solothurner Staatsanwaltschaft ermittelt nur noch in einem Fall gegen eine Person aus der Kirschblütengemeinschaft in Lüsslingen.
  • Die Strafuntersuchungen gegen zwei Personen wurde laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft eingestellt, aus Mangel an Beweisen.
  • Auch gegen den Gründer der Gemeinschaft war ermittelt worden. Mit dem Tod 2017 von Samuel Widmer wurde dieses Verfahren eingestellt.
  • Die Ermittlungen gegen die Kirschblütengemeinschaft laufen seit 2015. In diesem Zusammenhang wurden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Konkret war den Beschuldigten vorgeworfen worden, sie hätten Seminar-Teilnehmern illegale Drogen verabreicht.

Dieser Verdacht habe sich aber nicht erhärtet, so Jan Lindenpütz, Mediensprecher der Solothurner Staatsanwaltschaft. Deshalb habe man das Verfahren gegen zwei Kirschblütler eingestellt, gegen zwei weitere konnte ein Strafverfahren gar nicht erst eröffnet werden.

Keine Anklage trotz langer Ermittlungen

Die Ermittlungen dauern mittlerweile seit über vier Jahren. Von einer Niederlage für die Staatsanwaltschaft könne man trotzdem nicht sprechen, so Jan Lindenpütz. Die Aufgabe der Behörde sei es nicht nur, belastendes Material zu finden, sondern auch entlastende Beweismittel. Im vorliegenden Fall reiche das Material nicht für eine Anklage, das Verfahren müsse daher folgerichtig eingestellt werden.

Die Kirschblütengemeinschaft

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Die Kirschblütengemeinschaft wurde 1996 gegründet. In der Solothurner Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen leben laut eigenen Angaben rund 200 Personen, die sich zur Gemeinschaft zählen. Dies ist rund ein Fünftel der Dorfbevölkerung. Im Dorf ist die Gemeinschaft nicht unumstritten.

Gründer der Kirschblütengemeinschaft war der 2017 verstorbene Psychiater Samuel Widmer. Die Gruppe lebt nach eigenen Regeln. Sie propagiert etwa freie Liebe und praktizierte auch Therapien mit Sex und Drogen. Der verstorbene Gründer hatte zwei Frauen und mehrere Kinder.

Weshalb sich das Verfahren so in die Länge zog, begründet Jan Lindenpütz damit, dass es viele Beteiligte gegeben habe und viele Personen befragt werden mussten. Auch habe die Auswertung von Beweismitteln aus den Hausdurchsuchungen viel Zeit in Anspruch genommen.

Ein Verfahren läuft noch

Einige Beweise hätten zudem lange nicht ausgewertet werden dürfen, weil sie dem mittlerweile verstorben Arzt Samuel Widmer gehört hatten und die Gegenstände dem Arztgeheimnis unterstanden. Erst das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Beweise ausgewertet werden dürfen.

Mehrere Untersuchungen wurden nun eingestellt, darunter auch eine gegen Unbekannt. Alle diese Einstellungen sind noch nicht rechtskräftig. Ein letztes Verfahren in diesem Fall läuft noch. Ermittelt wird da ebenfalls wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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