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Kita-Gesetz im Aargau Die Hauptstadt hat noch immer kein Kinderbetreuungsreglement

Das Aarauer Parlament will bei den Details zum Kinderbetreuungsreglement mitreden – und weist dieses deshalb zurück.

Die Übergangslösung: Seit August ist im Kanton Aargau das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Dies wird in Aarau mit einer Übergangslösung umgesetzt, da es noch kein neues städtisches Reglement gibt.

Das neue Reglement: Am Montagabend musste der Einwohnerrat über ein neues städtisches Reglement bestimmen. Dieses regelt grundsätzlich die Subventionierung der Kinderbetreuung.

Umstrittene Frage: Im Reglement nicht geregelt sind die Details: wie viele Subventionen verteilt werden, welche Eltern davon profitieren, bis zu welchem Einkommen, mit welchen Beträgen. Der Stadtrat hatte vorgeschlagen, dass er die Details in einer Verordnung regelt.

Rückweisungsantrag der SP: Viele Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte wollten mindestens die Grundzüge der Subventionierung mitbestimmen. Es sei unzulässig, dies nur auf Verordnungsebene zu lösen, argumentierte Anja Kaufmann von der SP. Die Sozialdemokraten stellten darum einen Rückweisungsantrag, der von den Grünen und Pro Aarau unterstützt wurde – und mit 24 zu 21 Stimmen angenommen wurde.

Bürgerliche dagegen: FDP, SVP und CVP lehnten den Rückweisungsantrag ab. Man müsse dem Stadtrat vertrauen, sagte beispielsweise Patrick Deucher von der FDP.

Übergangslösung bleibt: Damit bleibt in Aarau die Übergangslösung in Kraft. Für die Eltern bringt dies keine Änderungen. Für die Stadt Aarau wird es aber teurer: Die Kinderbetreuung kostet mit der Übergangslösung nämlich mehr, als sie mit dem neuen Reglement voraussichtlich kosten wird.

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