Das Luzerner Kantonsgericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die 2007 von ihrem damaligen Freund unter anderem mit einer Armbrust misshandelt wurde. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wie es im veröffentlichten Urteil heisst. Es ist noch nicht rechtskräftig.
«Falscher Ratschlag»
2015 klagte die Frau gegen den Kanton Luzern wegen Pflichtverletzungen: So soll ihr ein Polizist den falschen Ratschlag zur unverzüglichen Trennung von ihrem damaligen Freund erteilt haben. Zudem soll er eine Aufklärung über die kriminelle Vergangenheit ihres damaligen Freundes und dessen Tötungsdelikt im Jahr 1993 pflichtwidrig unterlassen haben. Sie verlangte eine Genugtuung von 105'000 Franken zuzüglich Zins.
2016 wies das Bezirksgericht Luzern die Klage ab und überband der Klägerin die Prozesskosten. Dagegen erhob die Frau Berufung an das Kantonsgericht.
Die Frau leidet heute noch an den psychischen Folgen des Vorfalls. Bekanntheit erlangte sie mit zahlreichen Interviews und Auftritten zu ihrem Schicksal in Talk-Shows. Zudem veröffentlichte sie ein Buch und gründete eine Selbsthilfegruppe.