Die Vorgeschichte: Der Gemeinderat der Luzerner Gemeinde Wikon hat im Juni dieses Jahres Finanzverwalter Wolfgang Kunzelmann (SVP) sämtliche Dossiers entzogen. Der Finanzverwalter soll nicht nur seiner Partei, sondern auch seiner Partnerin behördeninterne, schützenswerte Informationen anvertraut haben.
Nach den Vorkommnissen sei weder eine Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Finanzvorsteher noch eine freie Meinungsäusserung im Ratsgremium möglich, begründete der Gemeinderat den Schritt.
Wolfgang Kunzelmann wehrt sich: Der Finanzvorsteher reichte beim Justizdepartement Aufsichts- und Verwaltungsbeschwerde ein. Die schweren Vorwürfe seiner Ratskollegen seien unbegründet und unberechtigt, hält er in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Der Gemeinderat habe willkürlich gehandelt und seine Macht demonstriert.
Der Entscheid des Regierungsrates: Ende Oktober 2018 hiess der Regierungsrat die Beschwerde von Kunzelmann gut. Er hielt fest, dass der Entzug der gesamten Ressortverantwortung nicht zulässig sei. Das kantonale Recht sehe keine solche Möglichkeit vor. Es gebe nur eine Grundlage für den Entzug eines oder allenfalls mehrerer Aufgabenbereiche, nicht jedoch eines ganzen Ressorts.
Der Regierungsrat weist den Gemeinderat an, seinen Entscheid aufzuheben und den Entzug der Dossiers rückgängig zu machen.
Die Reaktionen: Der Gemeinderat Wikon nimmt den Entscheid zur Kenntnis und hebt seinen Entscheid vom Juni auf. Die Gemeinde zahlt Kunzelmann den ausstehenden Lohn nach. Den Entscheid des Regierungsrates publizierte sie auf ihrer Webseite.
Wolfgang Kunzelmann erhält die Dossiers wieder zurück. Am Mittwoch hielt er in einer Mitteilung fest, es erfülle ihn mit Freude und Genugtuung, dass der Regierungsrat des Kantons Luzern den Gemeinderat Wikon «in die Schranken gewiesen habe».