Die Knochen, die im vergangenen Oktober in einer Güllengrube im Kanton Thurgau gefunden wurden, stammen aus einer Zeit vor 1965. Alle möglichen Delikte, wie beispielsweise Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz oder die illegale Entsorgung von Kadavern, sind verjährt. Darum wurden die Untersuchungen eingestellt, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft mitteilt.
Die Güllengrube wurde 1965 mit einem Betondeckel versehen und mit Erde zugedeckt, damit darüber ein Laufstall errichtet werden konnte. Danach gab es keinen Zugang mehr zum Güllenloch. Der Grundeigentümer wusste nichts von der Existenz der Grube, schreibt die Staatsanwaltschaft. Erst bei Abbrucharbeiten im letzten Herbst wurde es wieder geöffnet.