Der Regierungsrat schlägt dem Landrat eine Teilrevision des Personal- und Pensionskassengesetzes vor. Ziel der Revision ist eine Flexibilisierung des Rentenalters und damit eine verbesserte Nutzung des Potenzials von älteren Mitarbeitenden.
Dem demografischen Wandel Rechnung tragen
So soll es laut der Nidwaldner Regierung für Kantonsangestellte künftig möglich sein, über das ordentliche Pensionierungsdatum hinaus arbeiten zu können. Dies maximal bis zum 70. Altersjahr.
Der zweite Teil der Vorlage regelt die vorzeitigen Pensionierungen neu. Ein genereller Anspruch auf eine Übergangsrente besteht künftig nicht mehr. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass es auch weiterhin die Möglichkeit für vorzeitige Pensionierungen braucht. Er schlägt deshalb vor, die Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung mit einer AHV-Ersatzrente zu überbrücken.
Mit diesen Anpassungen will die Regierung dem demografischen Wandel Rechnung tragen. Das Pensionierungsalter sei bis jetzt zu starr im verankert gewesen, heisst es in der Mitteilung.