Worum geht es? Das Sozialhilfegesetz des Kantons St. Gallen wird angepasst. Im zweiten Paket regelt die St. Galler Regierung die Sozialberatung und die Aufenthalte in stationären Einrichtungen. Zu diesen Einrichtungen gehört auch das Frauenhaus in St. Gallen. Bisher wird das Frauenhaus durch den Kanton, die Gemeinden und die Opferhilfe finanziert. Neu soll der Kanton weitgehend für die Finanzierung aufkommen und die Gemeinden nur noch dann in die Pflicht genommen werden, wenn sich eine Frau länger im Frauenhaus aufhalten muss.
Was bedeutet das? Für das Frauenhaus bedeutet die heutige Regelung vor allem einen grossen administrativen Aufwand. Die Kosten müssen den Gemeinden, dem Kanton und der Opferhilfe verrechnet werden. Mit der neuen Regelung würde es vor allem einen Rechnungsempfänger geben. Zudem würden die geforderten fünf Prozent Eigenleistung des Frauenhauses, also Spenden, wegfallen. Diese könnten dann für die Bewohnerinnen eingesetzt werden, in Form von Zustüpfen für die Wohnungsmietkaution, die Einrichtung oder für die Hobbys der Kinder.