In der Luftfahrtbranche gelten eigene Regeln und Gesetzmässigkeiten. Dies ist nicht nur der Fall, wenn die Airlines fliegen, sondern auch, wenn diese grounden. Das neuste Anschauungsbeispiel liefert die kleine Berner Airline Skywork.
Alles zu Geld machen
Verantwortlich für die Abwicklung des Skywork-Konkurses ist das Konkursamt Bern-Mittelland. 16 Personen sind normalerweise damit beschäftigt, die täglich neu gemeldeten kleineren und grösseren Konkurse abzuarbeiten.
Bei Skywork handelt es sich jedoch um einen sehr grossen Fall. «Wir haben unseren Personalbestand über Nacht verdoppelt», sagt Amtsvorsteher Roger Schober.
Wir haben unseren Personalbestand über Nacht verdoppelt.
Neu dazugestossen sind die ehemaligen Angestellten der Berner Fluggesellschaft. Im Auftrag des Konkursamts schlossen sie zum Beispiel die Buchhaltung ab, stellten Lohnausweise aus oder machten alles zu Geld, was sich noch irgendwie verkaufen liess.
Ersatzteile ab Lager
Auch der ehemalige Skywork-Chef Martin Inäbnit arbeitete im Auftrag des Konkursamtes mit. Unter anderem verkaufte er aus dem Skywork-Lager Ersatzteile für Flugzeuge. Für den Handel mit solchen Teilen sind spezielle Kenntnisse der Luftfahrtbranche nötig.
Man muss zum Beispiel wissen, für was ein Ersatzteil gebraucht werden kann, wie viel es im Handel kostet und wer als Käuferin oder Käufer dafür überhaupt noch in Frage kommt. «Für solche Fragen sind Spezialisten nötig», sagt Roger Schober.
Erfahrung von Swissair und Swisswings
Und das Konkursamt holte sich auch die Spezialisten von Wenger-Plattner an Bord. Die Rechtsanwälte waren bereits in die Konkurse von Swissair (2001) und Swisswings (2002) involviert. Fritz Rothenbühler ist Spezialist für Insolvenzen und Restrukturierungen. Er sagt: «Die letzten Betriebstage vor einem Grounding und die ersten danach sind entscheidend.»
Es sei wichtig, dass ein Grounding geordnet ablaufe, damit das konkursite Unternehmen nicht noch über Tage und Wochen unnötige Kosten generiere. «Bei einer Fluggesellschaft kann das ganz schnell in sechsstellige Summen gehen.»
Zu teure Experten?
Grundsätzlich ist das Konkursamt Bern-Mittelland für die Abwicklung des Skywork-Verfahrens zuständig. Da stellt sich die Frage, ob die Amtsstelle mit dem Beizug von Expertinnen und Experten nicht unnötige Kosten verursacht, die wiederum aus der Konkursmasse bezahlt werden müssen.
Dies verneint der Vorsteher des bernischen Betreibungs- und Konkursamtes Bern-Mitelland, Roger Schober. Ein Experte könne dieselbe Arbeit dank seinem Fachwissen innert kürzester Zeit erledigen. Der zeitliche Aufwand der Kantonsangestellten wäre unverhältnismässig grösser und würde daher auch höhere Kosten verursachen. «Die Frage ist: wer macht es schneller und erst noch professioneller.»