Zum Inhalt springen
Die neue Plombe und der Wildbegleitschein.
Legende: Die neue Plombe (oben) und der Wildbegleitschein. SRF / Peter Traxler

Kontrolle beim Schalenwild Jäger müssen mehr Verantwortung übernehmen

Im neuen eidgenössischen Lebensmittelrecht wird Jagdwild, das nicht für den Eigengebrauch verwertet wird, den anderen tierischen Lebensmitteln gleichgestellt. Konkret bedeutet das, dass die Herkunft des Fleisches bis zum Jäger und dem Ort des Abschusses zurückverfolgbar sein muss. Der Kanton Graubünden hat daher seine Regeln angepasst. Seit dem 1. September werden die Jäger verpflichtet, am Sprunggelenk der erlegten Tiere eine Plombe mit Kennzeichnung anzubringen und einen Wildbegleitschein auszufüllen.

Kranke Tiere erkennen

Jäger müssen zudem beurteilen, ob das erlegte Tier zur Weiterverarbeitung als Lebensmittel geeignet ist. Kranke Tiere sollen anhand von Symptomen wie Durchfall, Triefnase oder Abnormalitäten an den Organen ausgesondert und entsorgt werden.

Personen, die sich neu zur Jägerin oder zum Jäger ausbilden lassen, werden automatisch in sogenannten Kursen für die Wildbret-Hygiene zum Erkennen dieser Symptome geschult. Gestandenen Jägerinnen und Jägern wird von den kantonalen Jagdverbänden eine entsprechende Weiterbildung angeboten, die laut Kantonstierarzt Rolf Hanimann bereits rege genutzt wird.

Meistgelesene Artikel