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Menschen in Fussgängerzone, in der Mitte ein Plakat einer Koran-Verteilaktion.
Legende: Koran-Verteilaktion in einer deutschen Fussgängerzone. Keystone

Koran-Verteilaktion Kanton Bern ruft Gemeinden zu «Lies!»-Verbot auf

Mit der Aktion werde extremistisches Gedankengut verbreitet, schreibt die Polizei- und Militärdirektion den Gemeinden.

Der Kanton Bern appelliert an die Bewilligungsbehörden in den Gemeinden, allfällige Gesuche für Koran-Verteilaktionen abzulehnen. Das steht in einer Mitteilung des Kantons Bern vom Donnerstag.

«Es haben sich Gemeinden bei uns gemeldet, die nicht wussten, wie sie mit der Thematik umgehen sollen», sagt Hans Jürg Käser, bernischer Polizeidirektor und Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD. «Ihnen wollen wir eine Empfehlung geben», so Käser. Die Entscheidung liege aber schlussendlich bei den Gemeinden.

Letztlich ist es eine politische Frage, ob solche Verteilaktionen verboten werden oder nicht.
Autor: Hans-Jürg Käser Polizei- und Militärdirektor Kanton Bern

Im Kanton Bern sind dafür die Gemeinden für die Zulassung zuständig. Deshalb erhalten diese nun Post von der Polizeidirektion. Das Schreiben stehe im Einklang mit der Haltung der KKJPD, hält der Kanton Bern fest.

Die Behörden in der Schweiz prüfen seit längerem geeignete Massnahmen gegen «Lies!». Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession für ein Verbot aus.

Aus Sicht des Bundesrats fehlen dafür im Moment die gesetzlichen Grundlagen. Die Landesregierung hatte im September aber erklärt, sie begrüsse es, wenn die Kantone die Bewilligung für Standaktionen verweigern.

Stadt Bern folgt Empfehlung

Ginge ein Gesuch ein, würde man es gemäss Empfehlung des Kantons ablehnen, erklärte der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause am Donnerstag auf Anfrage. Nur: «In Bern sind gar keine Gesuche für Koran-Verteilaktionen hängig.»

Das hängt damit zusammen, dass Verteilaktionen ohne Infrastruktur von maximal drei Personen nicht bewilligungspflichtig sind. Korane können also weiterhin verteilt werden. In diesen Fällen hat die Kantonspolizei laut Nause die Anweisung, Personenkontrolle vorzunehmen. «So wissen wir wenigstens, welche Personen hinter der Aktion stehen.»

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