Zum Inhalt springen
Zeichnung aus einem Gericht, im Vordergrund der Angeklagte und sein Verteidiger, im Hintergrund die Richter
Legende: Korruption oder nicht? Der Ex- Polizist muss sich wegen der «Chilli's» Affäre vor Obergericht verantworten. SRF

Korruptionsaffäre «Chilli's» Noch kein Urteil für Zürcher Ex-Polizist

Ein ehemaliger Zürcher Stadtpolizist soll von einer Prostituierten Geschenke und Gratissex bekommen haben.

Die Zürcher Milieuaffäre «Chilli's» schreibt ein neues Kapitel. Ein ehemaliger Drogenpolizist der Zürcher Stadtpolizei hat sich am Donnerstag wegen Korruptionsvorwürfen vor Obergericht verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von einer Prostituierten Geschenke und kostenlosen Sex angenommen zu haben. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Geldstrafe. Der ehemalige Polizist akzpetierte das Urteil nicht und ging in die Berufung.

Prozess am Obergericht

Die Verteidigerin bezeichnete das Urteil des Bezirkgerichtes als willkürlich. Sie argumentierte, dass der Angeklagte gar nicht bei der Sitte, sondern als Drogenpolizist gearbeitet habe. Er sei lediglich sechs bis acht Mal als «Scheinfreier» eingesetzt worden. Die Geschenke seien nicht dienstlicher, sondern freundschaftlicher Art gewesen. Es sei eine private, gegenseitige Freundschaft gewesen. Die Verteidigerin plädierte deshalb auf Freispruch.

Urteilseröffnung zu einem späteren Zeitpunkt

Die Richter des Obergerichts kamen am Donnerstag noch zu keinem Urteil. Sie würden mehr Zeit brauchen, weil sie möglicherweise neue Akten als Beweismittel zuziehen wollten. Die Urteilsverkündigung soll öffentlich sein und voraussichtlich im November stattfinden.

Nebengleis der «Chilli's» Affäre

Der Prozess gegen den ehemaligen Zürcher Stadtpolizisten ist ein Nebenschauplatz der Korruptionsaffäre. Diese erschütterte vor vier Jahren die Sittenabteilung der Stadtpolizei. Der Angeklagte kam nur deshalb ins Visier der Ermittler, weil er mit einem Kollegen von der Sitte via Handy Nachrichten austauschte über das «Ausnehmen» der betroffenen Frau.

Meistgelesene Artikel