Sterbehilfe-Organisationen sollen sich an den Kosten beteiligen, die durch den begleiteten Freitod ausglöst werden, zum Beispiel durch Abklärungen der Staatsanwaltschaft.
Die Kosten summierten sich im Jahr 2017 auf rund 160'000 Franken.
Der Landrat überwies am Donnerstag einen Vorstoss von Hans-Urs Spiess (SVP) deutlich mit 62 gegen 16 Stimmen. Die Regierung muss jetzt einen Vorschlag ausarbeiten, wie diese Kostenbeteiligung
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