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Krawalle nach Fussballspiel Basler Randalierer zu 16 Monaten bedingt verurteilt

Der Mann war an Ausschreitungen nach dem Spiel FC Basel-FC Zürich im April 2016 beteiligt.

Der erste Akteur der Randale vom April 2016 nach dem Fussballspiel FCB-FCZ ist der Sachbeschädigung und des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen worden: Das Baselbieter Strafgericht gab dem heute 20-jährigen Aargauer eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

Nach dem Match im Basler St.-Jakob-Park war es zu schweren Ausschreitungen gekommen, bei denen neun Polizisten sowie weitere Personen verletzt worden waren. Im Zuge diverser Sachbeschädigungen waren auch mehrere Polizeifahrzeuge schwer beschädigt worden. Der schwere Fall von Randale hatte landesweit Schlagzeilen gemacht.

Teil einer Gruppe von Randalierern

Der Angeschuldigte war damals in einer gut 60-köpfigen Gruppe Vermummter vom Stadion zu einem als solchen erkennbaren Polizeiauto gegangen, das vor der benachbarten St. Jakobshalle auf Boden von Münchenstein parkiert war. Rund 30 der Vermummten demolierten dieses und zündeten es an, was ein Überwachungsvideo dokumentiert.

An einem Stein im zerstörten Polizeiauto fand man die DNA des Mannes. Vor dem Gericht erklärte er nun seine Tat mit einer emotionalen Ausnahmesituation: Er habe kurz zuvor gesehen, wie ein Polizist einem Mann mit Gummischrot ins Gesicht geschossen hatte, und sei deswegen «extrem hässig» gewesen.

Gerichtspräsidentin: «Sie sind ein Hooligan»

Was bisher geschah

Dass er sich nur zum Selbstschutz nicht allein vom Stadion wegbewegt haben will, nahm ihm die Vorsitzende des Dreiergerichtes aber nicht ab, zumal er vermummt war. Wie die Staatsanwältin hielt sie fest, dass er diesen Mob nie verliess, selbst als unübersehbar wurde, dass es zu Delikten kommt - das war unbestritten Landfriedensbruch.

Für die Präsidentin war klar: «Sie sind ein Hooligan», und «nicht ein normaler Fan». Er habe bloss sieben Monate nach Ablauf einer Jugendstrafe im Fan-Umfeld wieder delinquiert. Die bedingte Strafe sei nun seine «letzte Chance, nicht in die Kiste zu kommen». Mangels Einsicht erhöhte das Gericht die Probezeit auf das Maximum von vier Jahren.

Allein bezahlen

Polizeiauto mit eingeschlagenen Scheiben
Legende: Das beschädigte Polizeiauto. Geschätzter Schaden: 92'000 Franken. Polizei BL

Das auf 92'000 Franken bezifferte zerstörte Polizeiauto bleibe an ihm allein hängen, weil keiner der anderen erwischt wurde und er willentlich Mittäter gewesen sei, nicht nur Mitläufer. So erfahre er «die volle Härte des Gesetzes», weil er für den gesamten Schaden geradestehen müsse. Sein Steinwurf habe zudem quasi das «Fenster geöffnet» für jenen, der einen Feuerwerkskörper ins Autoinnere warf.

Gemäss Bundesgerichtspraxis liege ein grosser Schaden vor und damit qualifizierte Sachbeschädigung, weshalb eine Freiheitsstrafe nötig sei. Bei einem Strafrahmen von einem bis fünf Jahren bekam er 16 Monate. Die Staatsanwältin hatte 14 Monaten beantragt mit drei Jahren Bewährung. Angerechnet werden 46 Tage Untersuchungshaft.

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