Das Kriminalgericht Luzern hat einen Berufseinbrecher zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Beschuldigte hatte von 2003 bis 2015 in mehreren Einbruchserien Beute im Wert von 1,1 Millionen Franken gemacht und dabei Sachschaden von 72'000 Franken verursacht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten beantragt.
Täter handelte «aus rein finanziellen Gründen»
Der Beschuldigte sei als eigentlicher Kriminaltourist immer wieder in die Schweiz gereist, um Einbruch- und Einschleichdiebstähle zu verüben, schreibt das Kriminalgericht. Er habe, teils allein, teils mit unbekannten Mittätern, intensiv und systematisch delinquiert. Er habe berufsmässig agiert und aus rein finanziellen Gründen gehandelt.
Nachgewiesen werden konnten dem Mann drei Dutzend Delikte in den Kantonen Luzern, Aargau, Zürich, Nidwalden, Uri, Baselland und Zug. Die Staatsanwaltschaft ging aber davon aus, dass der Beschuldigte noch weitere ähnlich ausgeführte Delikte begangen haben könnte. Überführt werden konnte der Beschuldigte mit DNS- und Schuhspuren.
Bauer entdeckte den Einbrecher
Der Beschuldigte drang in Uhrenläden, Elektro-, Haushaltswaren- und Jagdfachgeschäfte oder Bauernhöfe ein. Er schäumte vor dem Einbruch Alarmsirenen ein, brach Türen mit Pickeln oder Fahrzeugen auf oder stieg mit Leitern aufs Dach, um von dort ins Innere eines Gebäudes zu gelangen. Im Juli 2015 wurde er bei einem Einschleichdiebstahl in eine Werkstatt eines Bauernhofes im Kanton Luzern vom Hauseigentümer entdeckt und kurz darauf von der Polizei gestellt.
Das am Sonntag publizierte begründete Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nach Angaben des Kriminalgerichts angemeldet.