Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Raser zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer dreijährigen Probezeit verurteilt. Der 26-jährige Schweizer war mehrmals viel zu schnell gefahren. Unter anderem brauste er mit Tempo 200 über die Autobahn und bediente dabei sein Mobiltelefon, um ein Foto vom Tacho zu machen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vier Vorfälle vom Winterhalbjahr 2014/15 vor. Der Autofahrer war geständig und akzeptierte die beantragte Strafe. Der Einzelrichter verurteilte ihn deswegen im abgekürzten Verfahren.
Wieder mit Lernfahrausweis unterwegs
Das Kriminalgericht beurteilte das Verhalten des Rasers als «rücksichtslos». Im Urteil heisst es, sein Führerausweis sei schon 2013 wegen einer Geschwindigkeitsübertretung annulliert worden.
Anerkannt wird aber auch, dass der Raser sich selbstkritisch mit seinen Taten auseinandersetze und nun in Bikerennen seine Grenzen auslote und nach Anerkennung strebe. Zudem bestätige ein verkehrspsychologisches Gutachten seine Fahreignung, und er habe seit dem Sommer wieder einen Lernfahrausweis.