Die Sonderschulung für Behinderte gehört zum öffentlichen Bildungsauftrag der Kantone. Trotzdem verlangt der Kanton Basel-Landschaft Beiträge von den Eltern der Kinder und Jugendlichen. Bis zu 137 Franken pro Tag müssen Baselbieter Eltern bezahlen. Das ist, verglichen mit allen anderen Kantonen, der höchste Wert der Schweiz. Gerechtfertigt seien höchstens 16 Franken, sagt der stellvertretende Preisüberwacher Beat Niederhauser und kritisiert das Baselbiet.
Vom Einkommen abhängig
Die speziell hohen Maximalbeiträge im Kanton Baselland rühren daher, dass der Kanton diese einkommensabhängig macht. Folglich bezahlen nicht alle Eltern diesen Maximalbetrag. Die Einkommensabhängigkeit sei grundsätzlich zulässig, der Höchstbetrag dürfe aber nicht mehr als 16 Franken sein, sagt Beat Niederhauser.
Dieser Betrag fliesse hauptsächlich in die Verpflegung der Kinder und Jugendlichen. Die Schule an sich darf nichts kosten, denn hier gilt das Recht auf Schule für alle Jugendlichen und Kinder.
Beat Niderhauser fordert von den Kantonen, dass sich alle an die 16-Franken-Regel halten. Andere Kosten für beispielsweise die Betreuung dürfe man nicht in Rechnung stellen, sie seien Teil der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags. Das heisst, der Kanton muss diese Kosten selbst tragen.
Baselland spricht von Fehlinterpretation
Die Höchstbeiträge im Baselbiet überschreiten diese Grenze deutlich. Im Baselbiet interpretiert man die Sachlage jedoch anders. Die Beiträge seien nicht für die Schule oder das Essen bestimmt, sondern für die Betreuung, so Fanziska Gengenbach, Leiterin des Amts für Kinder, Jugend und Behindertenangebote.
Man könne die Betreuung den Eltern zum Teil berechnen, da die Kinder nicht nur der Schule wegen in den Heimen sind, sondern auch aus anderen Gründen. Ginge es nur um die Schule, gäbe es auch Tagessonderschulen, wo diese Kosten nicht im selben Masse anfallen würden.
Preisüberwacher hält an 16 Franken fest
Von dieser Argumentation ist der stellvertretende Preisüberwacher Beat Niederhauser nicht vollends überzeugt. Er könne sich nur schwer vorstellen, dass der Kanton in jedem Einzelfall eine angemessene Lösung bieten kann. Daher bleibt seine Forderung, dass sich die Beiträge innerhalb der 16-Franken-Grenze bewegen.
Nur neun Kantone halten sich an Grenze
Es ist bei Weitem nicht nur der Kanton Basel-Landschaft, der sich nicht an diese Obergrenze hält. Nur gerade neun Kantone bewegen sich innerhalb der 16 Franken. Detaillierte Ergebnisse hat der Preisüberwacher in seinem Bericht herausgegeben.