Sei Anfang Februar wird im Kanton Zürich zweimal täglich kontrolliert, ob Bewohnerinnen und Bewohner von Notunterkünften für abgewiesene Asylsuchende auch anwesend sind. Nur dann erhalten sie die acht bis zehn Franken Nothilfe, die sie für Kleider, Essen und andere Dinge des täglichen Lebens einsetzen können. Damit seien die Unterkünfte faktisch zu Gefängnissen geworden, kritisieren Organisationen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.
So können die Menschen zum Beispiel nicht mehr in den Sonntagsgottesdienst
Seit Neuestem werde nun auch noch Rechtsberaterinnen und -beratern der Zutritt zu den Notunterkünften verwehrt. Es sei unklar, wer für diese Massnahme die Verantwortung trage und wie sie begründet werde, heisst es in einer gemeinsamen Erklärung der Organisationen.
Ruedi Hofstetter, Chef des kantonalen Sozialamtes, bestätigt diese Einschränkungen: Mit der Anwesenheitspflicht wolle man sicherstellen, dass nur Menschen Nothilfe bekommen, die sie auch brauchen.
Man kann Rechtsberatung auch ausserhalb der Notunterkunft machen.
Den Zugang für Anwältinnen und Anwälte habe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für die Bewohnerinnen und Bewohner eingeschränkt: «Wir hatten die Situation, dass in den letzten Wochen Leute von diesen Organisationen zu dritt oder zu viert in eine Unterkunft kamen und auch fotografierten», erklärt Hofstetter. Rechtsberatung sei auch ausserhalb der Notunterkunft möglich.