Die Ausgangslage: Mit dem neuen Kulturföderungsgesetz soll die kulturelle Vielfalt im Kanton anerkannt, gepflegt und gestärkt werden. Zum andern soll ein vielfältiges Kulturschaffen und Kulturangebot gefördert werden. Eine Totalrevision des bestehenden Kulturförderungsgesetzes aus dem Jahre 1995 sei deshalb notwendig, findet die St. Galler Regierung.
Die Kritik: Die vorberatende Kommission des Kantonsrats findet eine Totalrevision überrissen. Das bestehende Gesetz reiche für eine angemessene Kulturförderung aus. Sie beantragt dem Kantonsrat, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Neue Vorlage: Die Kommission will stattdessen, dass die Regierung mit einer Motion beauftragt wird, eine Teilrevision des Kulturförderungsgesetzes zu erarbeiten. Eine Minderheit der Kommission will demgegenüber am Entwurf der Regierung festhalten. Das Abstimmungsverhältnis in der Kommission war 8 zu 5 gegen den Entwurf.