Thun reagiert damit auf ein Schreiben der Vereinigung der Kulturbeauftragten. Diese hatte Kantone, Städte und Gemeinden aufgefordert, dem Beispiel des Bundes zu folgen. Der Bund entrichtet schon seit 2013 Beiträge an die Altersvorsorge von geförderten Künstlerinnen und Künstlern.
3000 Franken zusätzlich pro Jahr
Die Stadt Thun will mit der neuen Regelung das Risiko senken, dass Künstler im Alter auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Pro Jahr dürften rund 3000 Franken für Vorsorgeleistungen anfallen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Ausgeschlossen sind Kultur- und Förderpreise, denn diese gelten als Schenkungen und unterliegen weder der Einkommenssteuer noch der AHV.
Bereits letztes Jahr hatte die Stadt Bern beschlossen, die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden künftig besser zu unterstützen.