Höchstens 0,25 Prozent der Gesamtkosten oder maximal 120'000 Franken soll bei Gebäuden für künstlerischen Schmuck aufgewendet werden – mit diesem Anliegen rannte die SVP bei der Regierung und der Mehrheit des Grossen Rates offene Türen ein.
Das Parlament hatte bereits 2013 die gesetzliche Verpflichtung gestrichen, kantonale Gebäude künstlerisch auszuschmücken. Das Kulturförderungsgesetz sieht seither nur noch eine «Kann»-Formulierung vor. Seither sind die Ausgaben für Kunst am Bau im Kanton Bern um 50 Prozent gesunken.
1,3 Millionen beim Campus Biel
SVP-Grossrat Lars Guggisberg betonte als Urheber des Vorstosses in der Ratsdebatte, es gehe ihm nicht darum, die Kunst am Bau ganz abzuschaffen. Er störe sich aber daran, dass etwa beim Neubau des Campus Biel dafür 1,3 Millionen Franken veranschlagt seien. Ausgaben in dieser Höhe seien angesichts knapper Kantonsfinanzen nicht zu rechtfertigen.
Regierung spart von sich aus
Baudirektor Christoph Neuhaus (SVP) erklärte im Parlament, die Regierung sei bereit, das Anliegen einer Plafonierung als Postulat entgegenzunehmen und es auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Eine Gesetzesänderung, wie sie Guggisberg ursprünglich forderte, sei jedoch nicht nötig. Das Parlament stimmte dem Vorstoss mit 95 gegen 55 Stimmen zu.