- Das Zürcher Tiefbauamt verlängert die Bewilligung zumindest bis zur nächsten Instandsetzung des Kreisels.
- Die Baudirektion wollte den Puck ursprünglich abbrechen, weil es sich dabei um unerlaubte Werbung handle.
- Nun spricht sie von einem «Grenzfall bei der Anwendung der kantonalen Kreiselrichtlinien».
- Klotens Stadtrat ist sehr erfreut, dass das Klotener Wahrzeichen der Bevölkerung für längere Zeit erhalten bleibt.
Der fünf Meter hohe Puck mit dem Logo des EHC Kloten steht seit 2014 im Kreisel an der Schaffhauserstrasse/Kirchgasse. Er wurde zum 80-jährigen Jubiläum des Eishockeyclubs installiert, befristet auf fünf Jahre. Danach sollte der Puck wieder weg, weil dies unerlaubte Werbung sei.
Die Stadt Kloten ignorierte jedoch die Frist, weil der Puck inzwischen ein Wahrzeichen geworden sei. Die Baudirektion blieb jedoch dabei und drohte sogar damit, den Puck selber abzubauen. Als Sofortmassnahme deckte die Stadt dann das EHC-Logo ab. Zunächst mit einem Plastiksack, später mit vandalensicheren Folie.
Dies, weil Unbekannte den Kreisel kurz nach der Verhüllung wieder enthüllt hatten. Und daher präsentierte sich der Puck seit Mitte November ohne lesbares Logo.
Länger heisst nicht für immer
Inzwischen gelangte der Klotener EVP-Kantonsrat Mark Wisskirchen per Anfrage an den Regierungsrat und forderte, dass das Tiefbauamt auf den Abbruch verzichtet. In der nun publizierten Antwort zeigt sich der Regierungsrat versöhnlich. Offenbar habe sich der Puck zu einem Wahrzeichen entwickelt. Man habe den Fall deshalb neu beurteilt.
Diese Regelung gilt aber nur, bis der Kreisel das nächste Mal instandgesetzt wird. Ob der Puck dann weiter bleibt, ist offen. Die Stadt Kloten reagierte in einer Mitteilung erfreut darüber, dass der EHC-Puck vorerst bleiben kann – bis zur nächsten Sanierung des Kreisels. Er sei für Kloten von grosser Bedeutung und trage viel zur Identitätsstiftung bei.